Aus langjähriger Beratungs- und Lehrtätigkeit heraus führt der Autor anhand konkreter Fallbeispiele gut verständlich in die Rechtsgrundlagen musiktherapeutischen Handelns ein und zeigt gleichzeitig Vernetzungen und Konsequenzen der eigenen Verortung. Die Themen reichen von Approbation und Berufsgesetz, über Eingliederungshilfe, Heilkunde, Krankenkasse, Rechtsmittel bis zu Tarifrecht und Umsatzsteuer. Anhänge zu den Kapiteln zeigen systematisch Struktur und Vorgehensweise, beinhalten alle zitierten Rechtsnormen und helfen so zur Transferierung in den je eigenen Arbeitsalltag. Ein Lesebuch für das Studium und ein Lehrbuch in angestellter oder freiberuflicher Tätigkeit.
Zahlreiche Rechtsgebiete und vielfältige Normen haben Auswirkungen auf musiktherapeutisches Handeln. Da sind Heilkunderecht zu nennen und Umsatzsteuerrecht, stehen die Vorschriften zur Ausübung von Psychotherapie neben solchen zur Erbringung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe, gilt es, tarifvertragliche Regelungen zu kennen, Verwaltungsverfahren zu verstehen und Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung zu interpretieren. Bereits 2008 legte der Autor dazu ein erstes, systematisches und umfassendes Lehrbuch vor („Berufs- und Leistungsrecht für künstlerische Therapien“, München).
In der Praxis entsteht häufig ein Netz von rechtlichen Folge- und Wechselwirkungen. So provoziert beispielsweise die Tätigkeit in einer ambulanten Praxis oder als Honorarkraft an einer Klinik die eigene konzeptionelle Verortung. Diese wiederum zieht Konsequenzen aus dem Heilkunderecht nach sich, was schließlich Auswirkungen auf Steuerpflicht, Werbung, Schweigepflicht, Haftung und Kostenträgerschaft haben kann.
Deshalb führt das Case-book „Musiktherapie und Recht“ in elf Kapiteln anhand individueller und exemplarischer Fallgeschichten tief in die vernetzte Materie ein, weist über Lösungen hinaus auf Folgen und Konsequenzen hin und schafft durch Abdruck von Erläuterungen, Verweisen, Gliederungen sowie der relevanten Gesetzestexte (in Auszügen) stabile Geländerhilfen für die tägliche Arbeit.
Zwischen zwei Umschlagseiten packt der Autor die Erfahrungen und Denkweisen aus seinem Erstberuf als Verwaltungsbeamter in der Sozialversicherung, das Handeln in seinem Zweitberuf als Musiktherapeut in 25-jähriger klinischer und ambulanter Praxis und seine weiteren Tätigkeiten in der Lehre an Hochschulen, Leitung und verantwortlichen Mitarbeit in berufspolitischen Verbänden sowie langjähriger Beratungsarbeit. Dieser Fundus ist gleichermaßen Ressource wie Arbeitsmittel seiner erfolgreichen Zusammenarbeit mit Patienten, Arbeitgebern, Ämtern, Kostenträgern, Gutachtern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und dient als Grundlage zur Beantwortung neuer Fragestellungen.
So vielfältig und vielschichtig wie die eigene Berufsbiographie und der musiktherapeutische Alltag des Autors sind auch die Falldarstellungen in „Musiktherapie und Recht“. Es gelingt, komplizierte und komplexe Sachverhalte in gebotener Komprimierung praxisnah und gut verständlich darzustellen und auf die Notwendigkeit politischer Weiterentwicklungen hinzuweisen. So werden beispielsweise differenzierte Sichtweisen der Titelführung als Musiktherapeutin, Heilpraktikerin oder approbierte Psychotherapeutin entwickelt und durch oberste Urteile der Rechtsprechung hinterfragt, während anhand weiterer Fälle das Vorliegen einer Behinderung oder eine tarifrechtliche Gleichstellung vielfältig zu diskutieren sind.
Eine kurz gefasste Statistik listet für Musiktherapeuten relevante Themen und deren Häufigkeit auf und schließt den Kreis durch Hinweise auf die Notwendigkeit weiterer Entwicklung von Studieninhalten.
Ein Lesebuch mit Alleinstellungsmerkmalen - gleichermaßen für Studium, angestellte und freiberuflicher Tätigkeit, Karriereplanung und Alltag von Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten.
„Was für ein Thema! Ein grundlegendes und aktuelles, das im musiktherapeutischen Alltag jederzeit präsent ist (...). Vieles ist in Fragen formuliert, die jeder Musiktherapeut hat. Akribisch sind Quellen aufgelistet Handlungsempfehlungen dargestellt und Hintergründe genannt oft verbunden mit einer humorigen Prise. Und der Autor hält sich selbst an die Empfehlung für die Leserin, wenn sie vermitteln soll, was sie als Musiktherapeutin tut: »kurz, prägnant, verständlich, korrekt und am Empfanger orientiert!«“
Radaktion: Volker Bernius
In: Musiktherapeutische Umschau 3/13, S. 306.
Stefan Flach-Bulwan
Musiktherapeut DMtG, Psychotherapie (HPG), Dozent, Fachautor
Klinische und ambulante Tätigkeiten seit 1985
2003-2008: 1. Vorsitzender des Berufsverbandes der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten in Deutschland e. V. (BVM)
2008-2009: Berufsständischer Beirat der Deutschen musiktherapeutischen Gesellschaft e. V. (DMtG)